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Angaben gemäß § 5 TMG

Adresse & Kontakt
osm-com GmbH
Landsberger Str. 265 Haus M
12623 Berlin
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Geschäftsführung
Olaf Hunneshagen

Registereintrag
HRB 172238 B, Berlin Charlottenburg

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Olaf Hunneshagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von uns erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.

2. Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 30 Werktagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in schriftlichen Unterlagen sind im Zuge des Fortschrittes zulässig, sofern die Abweichungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar sind.

3. Preise

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, gelten unsere Preise als einmalige Projektpreise.

(2) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,5 % zu fordern. Sie sind niedriger anzusetzen, wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

(3) Bei Verträgen mit einer vereinbarten Liefer- und Leistungszeit mehr als 4 Monaten behalten uns das Recht vor, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen, zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht. Für die Umsatzsteuer gilt die bei der Abnahme gesetzlich gültige Umsatzsteuer als vereinbart.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

4. Leistungszeit

(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streit, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers bei Nichteinhaltung zugesagter Fristen und Termine bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht.

(2) Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Bestellers voraus.

5. Gewährleistung

(1) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

(2) Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.

(3) Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstigen Vermögensschadens des Bestellers, sind ausgeschlossen. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften Schadensersatzansprüche geltend macht.

(4) Es wird keine Gewähr übernommen für fehlerhafte Instandsetzung bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritter, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund sowie chemische, elektrochemische oder elektronische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind und wenn der Besteller eine entsprechende substantiierte Behauptung von uns, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Der Gewährleistungsausschluss ist auch dann gegeben, wenn Besteller oder Dritte – ohne unser vorheriges Einverständnis –die von uns angebrachten Plomben beschädigt oder zerstört. Nur in dringendem Fall der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, sind wir nachträglich zu informieren.

(5) Bei ungerechtfertigter Gewährleistungsinanspruchnahme sind uns alle entstandenen Kosten zu ersetzen.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an dem Leistungsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Im Falle der Verarbeitung oder Vermischung erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

7. Geheimhaltung

(1) Der Lieferant verpflichtet sich, nicht allgemein bekannte kaufmännische und technische Informationen und Unterlagen, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten und ausschließlich zur Erbringung der bestellten Lieferung und Leistungen zu verwenden. Etwaige Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.

(2) Der Lieferant darf bei der Abgabe von Referenzen oder bei Veröffentlichungen die Firma oder Marken des Bestellers nur nennen, wenn dieser vorher schriftlich zugestimmt hat.

8. Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für uns zuständig ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

9. Teilnichtigkeit

Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte, wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken in den Geschäftsbedingungen.

osm-com GmbH
Stand 1.11.2015